Abwesenheiten
Damit wir als Schule verlässlich planen und betreuen können, ist es wichtig, dass Abwesenheiten frühzeitig und korrekt gemeldet werden.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Krankmeldung sowie zur Beurlaubung – inklusive Fristen und Ansprechpartnern.
Krankmeldung
Wenn Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung den Unterricht nicht besuchen kann, bitten wir Sie, dies der Schule vor der ersten Stunde (bis 7.45 Uhr) auf elektronischem Wege (über Sdui, per Mail oder telefonisch) mitzuteilen. Bitte nennen Sie den Vor- und Nachnamen des Kindes, die Klasse sowie die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (Heilkur, Lehrgang oder Wettbewerb, wichtiger persönlicher Grund) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin möglich.
Zuständig für die Entscheidung sind Klassenlehrer/in oder Tutor/in bei bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, sonst die Schulleitung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.